Kleine Saftkunde – Was ist was?
Der Frucht- und Zuckergehalt in Fruchtsäften wirft bei Verbraucherinnen und Verbrauchern immer wieder Fragen auf. Aufgrund seiner wertvollen Inhaltsstoffe kategorisiert die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) Fruchtsäfte als „flüssiges Obst“ und somit als pflanzliches Lebensmittel und nicht als Getränk. In der Diskussion wird Fruchtsaft immer wieder mit Fruchtnektar, Fruchtsaftgetränken oder sogar mit Softgetränken gleichgesetzt, was zu einer Verallgemeinerung führt und zur Verunsicherung der Konsumentinnen und Konsumenten beiträgt. Der Fruchtsaftgehalt von Fruchtsäften wird in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung streng geregelt. Diese legt auch eindeutig fest, dass Fruchtsäfte z.B. kein Zucker zugesetzt werden darf. Nachfolgend erhalten Sie eine informative Übersicht.
Purer Direktsaft
In einem puren Direktsaft, auch Muttersaft genannt, befinden sich ausschließlich die ursprünglichen, fruchteigenen Bestandteile der verarbeiteten Frucht, also ein 100%iger Fruchtsaft. Gewisse sensorische Schwankungen müssen in Kauf genommen werden, da eine Standardisierung des Geschmacks und Aromas nicht möglich ist. Der Vorteil ist jedoch, dass purer Direktsaft nur einmal gepresst und Trubstoffe kaum entfernt werden. Aufgrund der besonders schonenden Verarbeitung bleibt eine Vielzahl der Vitamine und anderer natürlicher Inhaltsstoffe erhalten. Purer Direktsaft kann beispielsweise aus Trauben, Granatapfel, Sanddorn, Kirschen oder Beeren wie Cranberrys, Aronia-, Holunder-, Preisel-, Waldheidel- oder schwarzen Johannisbeeren gewonnen werden.
Fruchtsaftkonzentrat
Für Säfte aus Fruchtsaftkonzentrat wird der frische Saft zunächst in seine einzelnen Bestandteile Wasser, Aroma und Konzentrat getrennt und später wieder zu einem standardisierten Produkt zusammengeführt. Durch dieses Verfahren lässt sich ein immer gleich schmeckender, technologischer Saft komponieren.
Nektar
Fruchtarten wie Bananen, Brombeeren, Himbeeren oder Mango sind als purer Direktsaft nicht geeignet, da sie zu sauer oder zu dickflüssig wären. Diese Früchte werden zu Nektar verarbeitet. Während ein Fruchtsaft immer einen Fruchtgehalt von 100% hat, muss ein Nektar zu mindestens 25-50% aus Frucht bestehen. Nektar ist eine Kombination aus Fruchtsaft bzw. Fruchtmark mit Wasser und Zuckerarten bzw. Honig. Der genaue Fruchtgehalt wird auf den Flaschenetiketten deklariert.
Fruchtsaftgetränk
Fruchtsaftgetränke haben einen geringeren Fruchtsaftanteil. Fruchtsaftgetränke aus Zitrussäften müssen mindestens 6%, aus Kernobst- und Traubensäften mindestens 30% und aus anderen Fruchtsäften mindestens 10% Fruchtanteil enthalten. Dazu kommen Trinkwasser oder Mineralwasser, natürliche Fruchtaromen, ggf. Zucker und Genusssäuren. Das Etikett gibt Aufschluss über die tatsächliche Zusammensetzung eines Fruchtsaftgetränks.
Gemüsesaft
Ein Gemüsesaft ist ein unverdünntes, unvergorenes oder milchsauer vergorenes Erzeugnis aus frischen Gemüsesorten. Zur Abrundung des Geschmacks werden natürliche Zutaten wie Meersalz, Zitrone, Basilikum oder Kümmel verwendet. Indikative Gemüsesäfte, d.h. ein Gemüsesaft mit Zusatznutzen, werden mit Mineralstoffen und Vitaminen angereichert.